von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Neue Einschränkungen beim Telefonmarketing als Verbraucherschutz
Durch das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen sollen Einschränkungen beim Telefonmarketing eingeführt werden, um den Verbraucherschutz zu verbessern. Das Gesetz enthält dazu drei Stellschrauben, die für das Marketing entscheidend sind:
Der Hintergrund für die Neuregelung ist, dass die Praxis auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des geltenden Rechts gestoßen ist. Denn Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern war bereits bisher nur mit Einwilligung zulässig. Der Gesetzgeber sieht sich daher gezwungen durch die weiteren Maßnahmen diesem Verbot Nachdruck zu verleihen.
Neuregelung des Widerrufs nach Fernabsatzrecht beim Telefonmarketing
Durch eine Änderung des Fernabsatzrechts soll der Verbraucherschutz beim Telefonmarketing gestärkt werden. Nach bisherigem Fernabsatzrecht kann – als Ausnahme - das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn auch auf Wunsch des Kunden die Leistung vollständig vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig ausgeführt wird.
Diese Ausnahme soll nicht mehr gelten für die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sowie Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, wenn der Verbraucher den Vertrag telefonisch geschlossen hat.
Keine Unwirksamkeit eines Vertrags bei unzulässigem Telefonmarketing
Der Forderung, dass ein im Rahmen eines unzulässigen Telefonmarketings geschlossener Vertrag unwirksam sein soll, soll – trotz mehrfacher politischer Forderung danach – nicht eingeführt werden.
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