von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Beschränkung der Kosten für 0180-Rufnummern
0180-Rufnummern wurden als sog. „Geteilte Kosten“-Rufnummern eingeführt. Dies geschah zu einer Zeit, als die Kosten für Telefonate deutlich höher lagen als heute. Die Idee hinter den. „Geteilte Kosten“-Rufnummern war, dass das angerufene Unternehmen einen Teil der Kosten des Anrufers übernimmt und ihm dadurch Kosten gegenüber den ansonsten üblichen abnimmt. Die Rufnummern wurden daher als Service- und Bestellrufnummern eingesetzt.
Zwischenzeitlich kann bezweifelt werden, dass der Anruf bei einer 0180-Rufnummer für den Anrufer wirklich günstiger ist als die „echte“ Rufnummer des angerufenen Unternehmens.
Dementsprechend wird zukünftig auch der Begriff „Service-Dienste“ im TKG verwendet. Für diese Dienste ist zukünftig neben den Kosten für einen Anruf aus dem Festnetz auch der mögliche Höchstpreis für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz anzugeben.
Des Weiteren werden die Kosten für diese Anrufe grundsätzlich wie folgt begrenzt:
Ausnahmemöglichkeiten sieht das TKG in bestimmten Fällen jedoch vor.
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