von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Stärkung des Widerrufsrechts beim Telefonmarketing durch das Fernabsatzrecht
Durch Änderungen im Fernabsatzrecht soll es zu einer Stärkung des Widerrufsrechts beim Telefonmarketing kommen. Dadurch sollen Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen im Rahmen des Telefonmarketings geschützt werden.
Nach bisherigem Fernabsatzrecht stand dem Verbraucher – als Ausnahmeregelung – dann kein Widerrufsrecht mehr zu, wenn mit der Ausführung der Leistung auf seinen ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.
Diese Ausnahme wird zukünftig nicht mehr für Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sowie Wett- und Lotterie-Dienstleistungen gelten, wenn die Verträge hierüber im Rahmen des Telefonmarketing geschlossen wurden.
Schutz vor untergeschobenen Dauerverträgen
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