von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Gebäude fotografieren: Hintergrund und Verhältnis zu Google Street View
Den Hintergrund der Entscheidung bildete nicht Google Street View sondern eine Klage einer Stiftung, die es Fotografen durch das LG Potsdam untersagte, Fotografien von Gebäuden dieser Stiftung kommerziell zu verwerten. Dennoch kann die Entscheidung auch Relevanz für Google Street View haben.
Dieser Ansicht des LG Potsdam hat das OLG OLG Berlin-Brandenburg in seinen Entscheidungen vom 18.02.2010 (Az. 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09) widersprochen.
Gebäude fotografieren: Keine ausschließlichen Fotorechte an Gebäuden
Das OLG Berlin-Brandenburg stellte in seinen Entscheidungen vom 18.02.2010 (Az. 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09) fest, dass es kein Recht des Gebäudeeigentümers gebe, das Fotografieren des Gebäudes und die Verwertung der Fotos zu untersagen – der Eigentümer des Gebäudes hat also kein ausschließliches Fotorecht.
Das OLG Berlin-Brandenburg verweist in seinen Entscheidungen vom 18.02.2010 (Az. 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09) die Eigentümer darauf, durch tatsächliche Maßnahmen die Möglichkeit des Fotografierens zu verhindern. Im konkreten Fall dürfte dies jedoch dem Zweck der Stiftung widersprechen und daher ausscheiden.
Gebäude fotografieren: Auswirkungen auf Google Street View
Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird sich auch zeigen, welche Auswirkungen das Urteil auf Google Street View habe wird. Es ist wahrscheinlich, dass es damit auch Google Street View nicht untersagt werden kann, Gebäude zu fotografieren. Insoweit wird es aber sicherlich auch für Google Street View relevante Ausnahmen von der Berechtigung geben.
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