von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Keine Werbung für Elektrogeräte ohne Hinweis auf Effizienzklasse
Nach der Energieeffizienzverordnung (EnVKV) dürfen Elektronikgeräte für den Haushalt nur dann beworben werden, wenn die Energieeffizienzklasse angeben ist. Damit verstößt eine Werbung ohne diese Angabe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und kann abgemahnt werden.
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