von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Klausel zu Schriftform in AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten regelmäßig die Regelung, dass Vereinbarung für ihre Wirksamkeit schriftlich getroffen werden müssen (Schriftformklausel). Meist ist dann noch geregelt, dass diese Schriftform auch für die Änderung der Schriftformklausel gilt (Doppelte Schriftform).
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