von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder wegen unzulässiger Telefonwerbung
Im Teil 1 der Artikelserie haben Sie gelesen, dass die Bundesnetzagentur jüngst in zwei Fällen der unzulässigen Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von 197.000 EURO verhängt hatte.
Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder wegen unwirksamer Werbeeinwilligung
Der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zur Verhängung des Bußgelds wegen Telefonwerbung war zu den Einwilligungen Folgendes zu entnehmen:
"In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.
Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.“
Bundesnetzagentur: Werbeeinwilligung unwirksam, wenn zu unbestimmt
Damit steht fest, dass die Bundesnetzagentur nicht nur gegen Telefonwerbung mit Bußgeldern vorgeht, wenn überhaupt keine Einwilligung vorliegt, sondern auch dann, wenn die Werbeeinwilligung sich nach Prüfung als unwirksam erweist.
Die Werbeeinwilligung muss, um vor Bußgeldern wegen unzulässiger Telefonwerbung zu schützen, also konkret hinsichtlich des Gegenstands und der berechtigten formuliert sein.
Die Grenzen der Bestimmtheit sind allerdings nicht so eindeutig klar wie die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur glauben macht. Wann eine Einwilligung noch bestimmt genug ist, kann im Einzelfall recht schwer zu klären sein.
Wenn für den Werbetreibenden aber nicht erkennbar war, dass die Werbeeinwilligung nicht ausreichend ist, dann handelt er nicht schuldhaft im Sinn der Bestimmung über das Bußgeld. Dann kann auch kein Bußgeld wegen unzulässiger Telefonwerbung durch die Bundesnetzagentur verhängt werden.
Lesen Sie im dritten Teil der Artikelserie, welche rechtlichen Regelungen den Bußgeldern zugrunde liegen.
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