von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Schadensersatzanspruch bei Abofalle – Hintergrund
Der Kläger hat die Kosten seines Anwalts zur Verteidigung gegen die Forderung eines "Internet-Abo-Händlers“ geltend gemacht und darauf gestützt, dass die Forderung eine versuchter Betrug gewesen sei.
Abofalle begründet keinen Anspruch gegen Nutzer
Das AG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 12.08.2009 (9 C 93/09) die Forderung des "Internet-Abo-Händlers“ verneint. Denn zwischen diesem und dem Kläger sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, weil die Gestaltung der Internetseite bewusst so angelegt gewesen sei, dass ein durchschnittlicher Benutzer der Auffassung sei, er fülle nur eine kostenfreie Anmeldung aus.
Abofalle begründet Anspruch gegen Betreiber
Das AG Karlsruhe stellte im Ergebnis darauf ab, dass aufgrund der Offensichtlichkeit des Fehlens eines wirksamen Vertrages und weil das Vorgehen – aus der Sicht des AG Karlsruhe – darauf angelegt war, einen tatsächlich nicht bestehenden Anspruch geltend zu machen, ein versuchter Betrug vorlag. Das Opfer eines versuchten Betrugs kann die Kosten der Abwehr der betrügerischen Forderungen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Keine Generalisierung
Aber Achtung! Diese Entscheidung ist kein "Freifahrschein“ für Sorglosigkeit im Internet und wird nicht als Ausrede für jeden – vielleicht zu schnell – eingegangenen Vertrag dienen. Diese Entscheidung des AG Karlsruhe hat seine Besonderheit darin, dass das AG Karlsruhe von einer systematischen Abofalle ausging.
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