Zweckbetrieb im Verein: Was genau ist das?

Der Zweckbetrieb im Verein hat steuerliche Vorteile. Er muss aber auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um diese Vorteile nutzen zu können. Erfahren Sie mehr.

Was ist ein Zweckbetrieb?
Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins, der aber dennoch den gemeinnützigen Satzungszweck ausführt und unterstützt. Aus diesem Grund profitiert der Zweckbetrieb auch an steuerlichen Vorteilen.

Welche steuerlichen Vorteile werden genutzt?
Wie der Hauptverein ist auch der Zweckbetrieb körperschafts- und gewerbesteuerbefreit.

Die Voraussetzungen an einem Zweckbetrieb
Es gibt im Prinzip 3 Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Der Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) muss nicht unbedingt für den Erhalt und das Fortbestehen des Vereins notwendig sein. Er muss dem Satzungszweck dienen. Oder vereinfacht gesagt: Ohne den Wirtschaftsbetrieb kann der Zweck nicht erfüllt werden.
  • Der Geschäftsbetrieb muss in jedem Falle dem Satzungszweck dienen. Das heißt, dass Einnahmen durch den Zweckbetrieb (zum Beispiel eine Vereinskneipe) in den meisten Fällen nicht dem Vereinszweck dienen und daher nicht anerkannt werden, auch wenn das Geld dem Verein und dadurch in zweiter Linie auch dem Satzungszweck zugute kommt.
  • Der Geschäftsbetrieb darf keine übergroße Konkurrenz zu anderen Wettbewerbern darstellen. Als Wettbewerber werden im Allgemeinen Organisationen gemeint, die nicht vom Staat begünstigst werden.

Sie sehen also: Ohne weiteres lässt sich kein Zweckbetrieb gründen. Es muss dringend auf ein paar Dinge geachtet werden. Wenn Sie Fragen zu oder Probleme mit einer Gründung eines Zweckbetriebes mit wirtschaftlichen Hintergrund haben, sollten Sie sich am besten einen fähigen Vereinsberater oder Steuerberater suchen.