Vereinsrecht: Minderjährige bei der Mitgliederversammlung

In diesem Artikel widmen wir uns der Thematik, ob Minderjährige Teil der Mitgliederversammlung sein dürfen und in welchem Ausmaß. Welche Rechte habe Jugendliche?

Unsere Vereine bestehen trotz demographischen Wandel zum Glück nicht nur aus Senioren. Viele Vereine sind sehr stark in der Förderung von Jugendlichen ganz präsent. Daher ist es umso wichtiger zu wissen, welche Rechte minderjährige Mitglieder haben bzw. haben können.

Grundsätzlich gilt folgendes für eine Mitgliederversammlung
Minderjährige dürfen an Mitgliederversammlung teilnehmen und sind dazu auch noch in einem gewissen Maße stimmberechtigt. Hier gelangen wir schon an eine rechtlich sehr wage Stelle. Wir benötigen eine genaue Definition, welche Recht Menschen in bestimmten Altersklassen haben. Die Geschäftsfähigkeit von natürlichen Personen steht im BGB definiert.

Die nicht geschäftsfähige Person auf einer Mitgliederversammlung
Nicht geschäftsfähig ist jeder Mensch, der nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat. Die Eltern sind in diesem Falle die gesetzlichen Vertreter und dürfen auf der Mitgliederversammlung an Stelle des Kindes abstimmen.

Die beschränkt geschäftsfähige Person auf einer Mitgliederversammlung
Beschränkt geschäftsfähigen sind all jene, die das siebte Lebensjahr vollendet haben aber nicht das 18. (18. Geburtstag). Das Tätigen von Geschäften ist dem Minderjährigen durchaus erlaubt. Jedoch benötigt er dazu die Zustimmung seiner Eltern. Dies gilt auch für das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

Wunderwerk Satzung 
Auch wenn ich es regelmäßig in meinen Artikel erwähne, muss ich trotzdem an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Was erlaubt ist oder nicht  sollte in der Satzung stehen. Grundsätzlich ist es möglich, ein Mindestalter für die Mitgliederversammlung festzulegen. Dies muss natürlich in der Satzung niedergeschrieben sein. Steht von all dem nichts, treten die oben genannten Regulierungen ein.

Man kann zwar davon ausgehen, wenn die Eltern Ihr nicht oder beschränkt geschäftsfähiges Kind in einem Verein anmeldet, dass die Zustimmung der Eltern auch für das Abstimmen auf einer MV gilt. Sicherer ist es aber, um keine Angriffsflächen für falsche Wahlen oder dem Gesetzgeber zu geben, eine schriftliche generelle Bestätigung bei der Aufnahme des Kindes im Verein oder bei jeder Mitgliederversammlung von den Eltern zu verlangen.

Somit weiß jede Partei woran Sie sind. Dies kann man sich wunderbar mit der Satzung im gleichen Zuge von den Eltern anerkennen lassen.

Die Einladung sollte direkt an die Mitglieder gehen. Falls ein Mitglied jedoch nicht stimmberechtigt ist, sollte die Einladung an den gesetzlichen Vormund adressiert sein.