So schützen Sie sich und Ihren Sportverein vor strafrechtlichen Konsequenzen

Wenn Sie Sportanlagen zur Nutzung anbieten, sind Sie auch für die Sicherheit der Anwesenden zuständig. Das gilt für die sportliche Nutzung durch Mitglieder und externe Sportler, sowie für Sportveranstaltungen wie Fußballspiele. Wenn Sie gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen, drohen Ihnen als Vorstand des Vereins straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Lesen Sie hier, wie Sie ein solches Szenario vermeiden können.

Was bedeutet "Verkehrssicherungspflicht"?

Die Verkehrssicherungspflicht des Vorstandes verlangt grundsätzlich nur etwas, das selbstverständlich sein sollte: potentielle Gefahrenquellen müssen für Vereinsmitglieder und Externe ausgeschaltet werden. Hierbei müssen Sie alle Vorkehrungen treffen, die ein "verständiger und umsichtiger Mensch bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Anlagen zur Gefahrenabwehr für notwendig erachtet". Was dies bedeutet, lesen Sie im Folgenden.

Zu den typischen Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten gehören die folgenden Dinge:

  • Der korrekte Aufbau und die Wartung von Sportgeräten wie Basketballkörbe oder Turngeräte
  • Regelmäßige Wartung von technischen Geräten wie Ballwurfmaschinen oder Trennvorhänge in Sporthallen
  • Überprüfung des Hallenbodens, Rasens oder der Türschwellen auf Stolperfallen
  • Präventive Maßnahmen gegen Dachlawinen im Winter
  • Entfernung von Schnee und Eis

 

Wie weit reicht die Verkehrssicherungspflicht des Vereins?

Die Verkehrssicherungspflicht besteht nur in den Grenzen, was zumutbar ist. Sie müssen keinesfalls sämtliche denkbare Schadensfälle absichern. Sie müssen allerdings alle Gefahrenquellen entfernen, mit denen Sie als verantwortungsbewusster Mensch rechnen müssen.

Bekannte Gefahrenquellen sind deshalb sofort zu entfernen, bevor es zu einem weiteren Unfall kommen kann. Wenn es einen Unfall gegeben hat, aufgrund eines Mangels, der Ihnen bisher unbekannt war, müssen Sie sofort dafür sorgen, dass ein solcher Unfall nicht ein weiteres Mal passieren kann. Wenn es abermals zu einem Unfall kommen sollte, kann Ihnen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden.

Besonders vorsichtig müssen Sie bei der Sicherung von Kindern und Jugendlichen sein. Da diese zu leichtfertigen und unbesonnenen Aktionen neigen, müssen Sie besondere Sorgfalt an den Tag legen. Dazu gehört beispielsweise das Unterbinden von der Zugänglichkeit zu technischen Räumen, Unterkonstruktionen von Tribünen oder ähnlichen Räumlichkeiten, die potentiell gefährlich für Kinder und Jugendliche sein könnten.

Wenn Sie Sicherheitsvorkehrungen treffen, können Sie sich auf folgende fünf Punkte stützen:

  • Technische Sicherheitsvorschriften (z.B. DIN-Vorschriften, TüV)
  • Unfallverhütungsvorschriften und Regelwerke zu Sportarten (z.B. Mindestabstände)
  • Bauvorschriften (z.B. Tragfähigkeit von Tribünen)
  • Behördliche Auflagen (z.B. Fluchtwege, Feuerwehrzufahrt)
  • Vorhergehende Ereignisse (z.B. bekannte Problematiken bei bestimmten Witterungsverhältnissen, großer Publikumsandrang bei bestimmten Sportereignissen)

Um zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen für Ihren Verein ausschließen zu können sollten Sie vor Veranstaltungen stets eine Checkliste abhaken, um Ihre Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.

Sind die Zuschauertribünen bezüglich des Zustandes und der Tragfähigkeit gesichert? Sind alle technischen Geräte ordnungsgemäß gewartet? Haben Sie eine ausreichende Anzahl Ordner und Sicherheitspersonal bestellt? (Pro 100 Besucher zwei bis drei Ordner plus Sicherheitspersonal) Ist die medizinische Versorgung gewährleistet?  (Die geforderte Anzahl können Sie beim Ordnungsamt erfahren.) Sind die Notausgänge und Fluchtwege frei und können problemlos passiert werden? Sind genügend Plätze für die verkauften Karten vorhanden und haben die Tribünen ausreichende Tragfähigkeit?

Während des Events sollten Sie darauf achten, dass sich die Zuschauer ordentlich verhalten. Sanktionieren Sie gefährliches Verhalten von einzelnen Zuschauern sofort und verweisen Sie sie vom Gelände, um die anderen Zuschauer vor diesen zu schützen. Um sich vor Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen zu schützen, sollten Sie stets mit großer Sorgfalt bei der Sicherung Ihrer Anlagen vorgehen. So werden Ihre sportliche Events sicher zu einem großen Erfolg.

Haben Sie bereits Erfahrungen mit zivil- oder strafrechtlichen Belangen in Ihrem Verein gemacht? Teilen Sie diese mit den Lesern und berichten Sie über Ihre Erfahrungen in den Kommentaren.