von Thomas Barwinski, veröffentlicht in Vereinsrecht
Ist mein Verein steuerpflichtig oder steuerbegünstigt?
An erster Stelle in unseren Vereinen steht die Vereinssatzung. Dort wird der Zweck festgehalten, wieso der Verein eigentlich gegründet wurde. Dieser Vereinszweck entscheidet auch über die Steuerbegünstigung in Vereinen. An dieser Stelle kann man festhalten, dass gemeinnützige Vereine erst einmal grundsätzlich steuerbegünstigt sind. Steuerbegünstigung heißt aber nicht grundsätzlich nicht steuerpflichtig.
Wann ist mein Verein steuerpflichtig?
Betätigt sich ein Verein über den ideellen Zweck hinaus wirtschaftlich, ist er mit den daraus erzielten Gewinnen grundsätzlich steuerpflichtig. Dies betrifft die Körperschafts- und die Gewerbesteuer. Es geht aber noch ein Stückchen weiter. Führt der Verein über den ideellen Zweck noch Lieferungen oder sonstigen Leistungen nach dem aktuellen Umsatzsteuergesetzt aus, ist dieser auch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Die Bevorzugung bzw. die Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung seitens des Staates hat, wie wir sehen, auch Grenzen. Dies ist auch gut so. Wer Gewinne erzielt, sollte diese auch versteuern.
Vielleicht vermissen Sie in diesem Artikel die Bezeichnung "eingetragener Verein". Ich habe nicht vergessen, die e. V. zu nennen. Es ist jedoch noch zwingend notwendig, dass ein steuerbegünstigter Verein auch tatsächlich in das Vereinsregister eingetragen und somit rechtsfähig ist. Die Gemeinnützigkeit ist bei Steuerbegünstigungen jedoch zwingend notwendig. Ein Verein kann aber auch gemeinnützig ohne Eintragung sein.
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