Feiern im Verein: Welche Regeln gelten für eine Lotterie?

Ein großes Spektakel und das Highlight auf fast jeder Vereinsveranstaltung ist eine Lotterie. Eine Lotterie kann verschiedene Formen annehmen, z. B. eine Verlosung oder Tombola. Dabei kann eine Lotterie steuerbegünstigt sein. Was es damit auf sich hat und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen erfahren Sie in diesem Artikel.

Für viele Vereine sind Veranstaltungen eine notwendige Einnahmequelle. Der Klassiker, die Lotterie, darf dabei natürlich nicht fehlen. Das Bayrische Landesamt für Steuern hat die Lotterie gemeinnützigkeitsrechtlich einmal begutachtet und entschieden, welche Voraussetzungen für eine Lotterie geschaffen werden müssen, um nach § 68 Nr. 6 AO steuerbegünstigt zu werden. 

Die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung einer Lotterie

  • Die Lotterie muss von der zuständigen staatlichen Behörde genehmigt worden sein. In den meisten Fällen ist dies das Ordnungsamt.
  • Der Reinertrag aus der Lotterie muss unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Satzungszweck verwendet werden.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann die Lotterie laut Bayerischen Landesamtes für Steuern dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugeordnet und steuerbegünstigt behandelt werden.

Wann wird eine Lotterie eigentlich von einer staatlichen Behörde genehmigt?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verein die Genehmigung für die Durchführung einer Lotterie erhält? Generell ist es erst einmal so, dass jede Lotterie, egal ob klein oder groß, sofern sie regelmäßig stattfindet, genehmigt werden muss. Die alljährliche Tombola bei der Weihnachtsfeier ist also genehmigungspflichtig. Bitte denken Sie daran. Dies wird gerne von vielen Vereinsvorständen vergessen. 

Laut Lotterierecht müssen auch alle Lotterien genehmigt werden, die einer Masse öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein schönes Beispiel hierfür ist das Vereins-Frühlingsfest, wo alle Menschen aus dem Dorf oder der Stadt herzlichst eingeladen sind. Wird eine Verlosung veranstaltet, ist diese genehmigungspflichtig.

Eine Lotterie kann also ein sehr interessantes Finanzierungsmodell für einen Verein sein, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und eingehalten werden.