von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuerrecht
Wie Sie auch 2004 noch steuergünstig mit einem Job-Ticket fahren
Haben Sie auch von Ihrer Firma eine verbilligte oder kostenlose Monats- und Jahreskarte im öffentlichen Personenverkehr? Dann ist eine Gesetzesänderung wichtig für Sie: Bis 2003 war die Gewährung solcher Tickets bzw. der Preisvorteil nämlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Seit dem 1.1.2004 aber ist die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zu Job-Tickets abgeschafft (§ 3 Nr. 34 EStG wurde gestrichen).
Aber billiger fahren können Sie dennoch: Wenn der Arbeitgeber Ihnen nämlich ein Job-Ticket zu einem günstigeren Preis überlässt, den er selbst mit dem Verkehrsunternehmen ausgehandelt hat, liegt ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil nicht vor. Denn die Tarifermäßigung des Verkehrsunternehmens gegenüber dem üblichen Endpreis muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der liegt nur vor, wenn Sie weniger als den vom Verkehrsunternehmen verlangten Preis zahlen müssen und der Arbeitgeber die Differenz übernimmt.
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