von testanja, veröffentlicht in Steuerrecht
Persönlicher Steuersatz
Damit wird die Steueramnestie für den Betroffenen erheblich günstiger als eine Selbstanzeige. Bei dieser hätte der Fiskus die Aktiengewinne zunächst seinem persönlichen Steuersatz unterworfen. Bei Spitzenverdienern lag dieser 1999/2000 bei immerhin 53/51% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Außerdem hätte der Fiskus zusätzlich Verzugszinsen in Rechnung gestellt, immerhin mehr als 3.000 € im Jahr, also schon eine zusätzliche Zahlung von etwa 12.000 €.
Wer die Steueramnestie nutzen kann:
1. Es handelt sich um eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit der Kalenderjahre 1993 bis 2002.
2. Sie benutzen für die Erklärung der hinterzogenen Einnahmen ein spezielles amtliches Formular und geben dieses zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. März 2005 bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab.
3. Sie berechnen die pauschale Steuer selbst und überweisen diese innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Erklärung auf das Konto des Finanzamts.
4. Die Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit darf nicht nach dem 17. Oktober 2003 (dem Tag der Verabschiedung des StraBEG) begangen worden sein.
5. Die Nacherklärung muss noch möglich sein.
Letzteres ist stets dann der Fall, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht "entdeckt" wurde oder ein Außenprüfer oder Steuerfahnder noch nicht bei Ihnen erschienen ist.
Selbstanzeige
Für die Selbstanzeige gilt der Grundsatz: Sie ist nur dann günstiger als die Steueramnestie, wenn entweder die Werbungskosten extrem hoch gewesen sind oder der Steuersatz des Anlegers sehr niedrig war.
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