von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuerrecht
Es wurden öfter unplausibel hohe Vorsteuerguthaben geltend gemacht.
Es werden dann das Anlage- und Umlaufvermögen in Augenschein genommen, Eingangs- und Ausgangsrechnungen und Buchungsvorgänge vom Finanzamt überprüft.
Tipp: Wenn Sie ein höheres Vorsteuerguthaben geltend machen, dann fügen Sie Kopien der betreffenden Rechnungen bei. Das kann Ihnen Zeit und Ärger sparen.
BMF-Schreiben Az. IV B 2-S 7420-415/02 vom 23.12.2002
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