von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuerrecht
Betriebsprüfung: Die Rechtslage
In welchen Fällen bei einer Betriebsprüfung ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung gegen den Steuerverantwortlichen eingeleitet werden soll, entscheidet die BuStra. Diese Änderung des § 10 Abs. 1 der Betriebsprüfungsordnung geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.08.2009 hervor.
Somit vertritt das Bundesfinanzministerium die Ansicht, dass der Betriebsprüfer die Pflicht hat, bereits bei den ersten Anhaltspunkten für ein möglicherweise durchzuführendes Strafverfahren die BuStra zu informieren.
In welchen Fällen der Betriebsprüfer einen Verdacht meldet
Betriebsprüfung: Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird
Das Einleiten eines Strafverfahrens nach erfolgter Betriebsprüfung beweist noch nicht, ob ein Unternehmen tatsächlich Steuern hinterzogen hat. In diesem Fall wird von der Finanzverwaltung nach Beweisen ermittelt.
Hinweis: Wenn die Vorwürfe des Betriebsprüfers zutreffen, sollten Sie als Unternehmen kooperieren und Ihre Finanzverhältnisse offenlegen. Gerade wenn das Verfahren erst begonnen hat, kann das Strafmaß durch Ihre Mitwirkung geringer ausfallen.
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