von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuerrecht
Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids
Wenn Sie nicht innerhalb eines Monats Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, wird er bestandskräftig. In diesen acht Ausnahmefällen können jedoch auch dann noch Änderungen an einem bestandskräftigen Steuerbescheid vorgenommen werden.
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Der Steuerbescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Der Steuerbescheid ergeht nur vorläufig.
Der Steuerbescheid enthält offenbare Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler.
Der Steuerbescheid kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten geändert werden.
Es werden nachträglich neue Tatsachen bekannt.
Widerstreitende Festsetzungen können korrigiert werden.
Veränderte Grundlagenbescheide verändern zugleich die Folgebescheide.
Neue Ereignisse wirken sich auf zurückliegende Steuerangelegenheiten aus.
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