Frankreich aktuell: Straflos auch ohne Alkoholtester im Auto!

Auch weiterhin gibt es Irritationen wegen der Mitführpflicht von Alkoholtestern beim Autofahren auf Frankreichs Straßen. Die Vollstreckung des Gesetzes vom 01.07.2012 war bereits mehrfach ausgesetzt. Für den Innenminister Manuel Valls gibt es aktuell keine Sanktionen! Wie ist diese Regelung zu verstehen? Welche Vorschriften sollte der Autofahrer beachten? Wie sind die Strafen?

Wie hat sich die Regelung zur Mitführpflicht von Alkoholtestern für den Autofahrer bisher gestaltet?

Alkohol und Autofahren gehören nicht zusammen! Das gilt nicht nur für Frankreich, sondern weltweit.

Im Nachbarland ist die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle auf einem sehr hohen Stand. Bei etwa 4.000 im Jahr hat die Regierung Handlungsbedarf gesehen. In zu vielen Fällen gründet die Ursache im unangemessenen Alkoholkonsum. Deshalb hat man per Gesetz vom 01.07.2012 die Mitführpflicht für Alkoholtests festgelegt.

Hier sind bei der Durchführung einige Probleme aufgetaucht:

  • Nur in Frankreich zugelassene Röhrchen sind akzeptiert worden.
  • Dies hat Touristen in Frankreich vor eine Aufgabe gestellt.
  • Die Zuverlässigkeit der Alkoholtester ist mehrfach in die Kritik geraten.
  • Es hat gewaltige Lieferschwierigkeiten bei den Röhrchen gegeben.
  • Selbst in Frankreich haben Apotheken zeitweise keine Ware anbieten können.

Deshalb ist die Ahndung von Bußgeldern immer wieder hinausgeschoben worden. Zuletzt hat es einen neuen Termin ab März 2013 gegeben.

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Tipps für den aktuellen Umgang mit Alkohol und Verkehr!

Der Vollzug des Gesetzes hat sich durch die Probleme schwierig gestaltet. Die Akzeptanz durch die Bevölkerung in Frankreich ist bis jetzt sehr gering.

In diesem Jahr geht nun der französische Innenminister Manuel Valls in die Offensive. Er weist auf die Tatsache hin, dass Alkoholtests aktuell nicht verpflichtend und Sanktionen auch nicht vorgesehen seien. Damit ist das Gesetz zur Mitführungspflicht der Röhrchen zwar nicht vom Tisch, wie zeitweise in der Tagespresse behauptet wird. Sanktionen, die Strafen, erwarten aber die Autofahrer keine! Der Vollzug des Gesetzes ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Regelung könnte durch die Legislative auch komplett zurückgenommen werden. Diese Frage stellt sich zurzeit nicht.

Tipps für den Autofahrer in Frankreich:

  • Eine Promillegrenze von 0,5 gilt wie in Deutschland weiterhin.
  • Bei einem Unfall kann auch bei niedrigerer Promillegrenze Haftung drohen.
  • 0,5 Promille sind bei Alkoholkonsum schnell erreicht.
  • Eine Mitführpflicht von Alkoholtestern wird nicht sanktioniert.
  • Trotzdem kann eine Selbstkontrolle hilfreich sein vor Antritt der Fahrt.
  • Bei Überschreitung der Promillegrenze ist das Bußgeld oder die Geldstrafe hoch.

Wie sind die Strafen?

In Frankreich gelten gewaltige Strafandrohungen bei einer Überschreitung der Promillegrenze. Auch die Bußgelder sind für deutsche Autofahrer teilweise unerwartet! Fehlende Alkoholtester im Auto werden nicht mehr sanktioniert. Geldbußen werden auf unbestimmte Zeit vom Staat nicht verhängt!

Zwischen 0,5 und 0,8 Promille kann man in Frankreich mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro rechnen. Bei mehr als 0,8 Promille nach Fahrtantritt winkt eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren, eine Geldstrafe bis 4.500 Euro sowie der Verlust des Führerscheines! Der beste Rat nicht nur für Frankreich ist aber: Kein Alkohol am Steuer!

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