Zeugnis: Diese formellen Vorgaben sollten Sie einhalten

Ihre Mitarbeiter können verlangen, dass ein Zeugnis gewisse Formvorschriften erfüllt. Im eigenen Interesse sollten Sie diesen Anspruch erfüllen. Sie ersparen sich so spätere Streitigkeiten über die äußere Form des Zeugnisses.

Wann ist das Zeugnis fällig?
Laut Gesetz wird das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag Ihres Es-Mitarbeiters fällig. In der Praxis ist jedoch allgemein anerkannt, dass Mitarbeiter die Erteilung eines Zeugnisses verlangen können, sobald die Kündigung ausgesprochen ist.

Checkliste: Formvorschriften für Zeugnisse
Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob Ihre Zeugnisse alle Formvorschriften erfüllen.

Formelle Anforderungen an ein einwandfreies Zeugnis

 

 erfüllt?

Überschrift "Zeugnis“ bzw. "Zwischenzeugnis“

 

Verwendung des DIN A 4 – Firmenbriefbogens (ist ein solcher nicht vorhanden, kann auch ein DIN A 4 Blankobogen verwendet, auf dem die Angaben zum Unternehmen (insbes. Name und Anschrift) aufzuführen sind).

 

Das Zeugnis muss sauber und unbeschädigt sein.

 

Das Zeugnis darf nicht geknickt werden.

 

Das Zeugnis muss in Maschinenschrift in üblicher Schriftgröße geschrieben sein.

 

Das Zeugnis muss in deutscher Sprache ausgestellt sein, soweit nicht anders vereinbart.

 

Korrekte Schreibweise nach der seit 2006 verbindlichen Rechtschreibung, keine Tippfehler. Wenn es sich um einen einzigen unbedeutenden Tippfehler handelt, der Zeugnistext im Übrigen aber vollkommen in Ordnung ist, kann der Anspruch des Mitarbeiters auf die Neuausstellung des Arbeitszeugnisses entfallen.

 

Keine Einfügungen, Streichungen oder Geheimzeichen

 

Ausstellungsdatum für das Arbeitszeugnis stimmt mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt. Hinnehmbar sind Abweichungen bis zu maximal zwei Wochen.

 

Korrekte Unterschrift: Wird ein Arbeitszeugnis nicht vom Arbeitgeber, sondern als Vertreter ausgestellt, muss aus dem Zeugnis hervorgehen, dass der Vertreter dem Angestellten gegenüber Weisungsbefugnis hatte.