von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Denn auch in Zeiten des AGG ist nicht jede Ungleichbehandlung gleich eine verbotene Diskriminierung. Das Gericht unterschied zwischen der Diskriminierung und einer nach AGG unzulässigen Diskriminierung.
In dem Fall sah das Gericht in der unterschiedlichen Bezahlung älterer und jüngerer Arbeitnehmer zwar eine Diskriminierung, nicht aber einen Verstoß gegen das AGG. Denn der Arbeitgeber habe mit der höheren Bezahlung älterer Arbeitnehmer einen sachlichen und legitimen Grund verfolgt. Durch das höhere Gehalt sollte
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