Wann Sie Weiterbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückfordern können

Gut geschulte Mitarbeiter sind ein Schlüssel zum Erfolg eines jeden Unternehmens. Dass Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungen übernehmen, ist daher keine Seltenheit. Allerdings haben Arbeitgeber auch ein Interesse daran, auf ihre Kosten (teuer) weitergebildete Arbeitnehmer möglichst lange an ihr Unternehmen zu binden. Wie kann dies erreicht werden und worauf ist zu achten?

Eine Bindung an das Unternehmen kann mit einer Weiterbildungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien erreicht werden, in der eine Rückzahlungsklausel enthalten ist. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst grundsätzliche Fragen zu Weiterbildungsvereinbarungen behandelt.

Was beinhaltet eine Weiterbildungsvereinbarung?

Mit einer in einer Weiterbildungsvereinbarung enthaltenen Rückzahlungsklausel kann ein Arbeitnehmer verpflichtet werden, die Kosten, die im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme entstanden sind, an den Arbeitgeber ganz oder teilweise zurückzuzahlen, sofern der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Fortbildung verlässt.

Eine vollständige bzw. anteilige Übernahme entstandener Fortbildungskosten kann selbstverständlich auch für den Fall des vorzeitigen Abbruchs einer Fortbildung sowie auch für den Fall geregelt werden, dass der Arbeitnehmer nach Abschluss der Fortbildung einen Anlass für die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber bietet.

Darüber hinaus können (und sollten) in Weiterbildungsvereinbarungen individuelle Fragen geregelt werden, die mit der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zusammenhängen, beispielsweise ob der Arbeitgeber gegebenenfalls anfallende Reise- und/oder Übernachtungskosten übernimmt etc., um etwaigen Streitigkeiten hierzu vorzubeugen.

Das Risiko des Arbeitgebers besteht nun darin, dass, wenn er unter Berufung auf eine solche mit einem Arbeitnehmer getroffene Weiterbildungsvereinbarung die Kosten für eine Fortbildung (auch nur anteilig) zurückverlangen möchte, die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung im Streitfall von einem Gericht streng geprüft wird. Ungenauigkeiten in den Formulierungen bzw. inhaltliche Lücken im Vereinbarungstext gehen im Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er aus der Vereinbarung gegen den Arbeitnehmer vorgeht.

Lesen Sie hier, welche Regeln Sie beim Erstellen einer Weiterbildungsvereinbarung dringend beachten sollten.