Wann Sie AGG-Hoppern eine Entschädigung zahlen müssen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt erfolglosen Bewerbern einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Bewerbung wegen Verstoßes gegen das AGG abgelehnt wurde. Immer mehr Bewerber werden zu sog. AGG-Hoppern, die systematisch Stellenanzeigen auf AGG-Verstöße hin untersuchen und sich bewerben, um die Entschädigung verlangen zu können.

Dabei geht es einem AGG-Hopper nicht in erster Linie darum, die Stelle zu bekommen, sondern darum, später eine Entschädigung zu kassieren. Er kann damit auch durchaus Erfolg haben, wie eine Entscheidung des LAG Hamburg zeigt (LAG Hamburg, 23. Juni 2010, Az.: 5 Sa 14/10).

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Der Kläger war 1955 geboren und hatte sich um die Position beworben. Allerdings ergebnislos, so dass er eine Klage auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das AGG erhob. Stein des Anstoßes war die Formulierung "Junges Team". Das LAG Hamburg sah hierin einen Verstoß gegen das AGG. Das Unternehmen argumentierte zwar, dass man ein junges Team lediglich "biete", nicht aber einen jungen Mitarbeiter fordere. Es konnte sich damit aber beim LAG nicht durchsetzen.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das einmal mehr, dass Sie absolut jeden Hinweis auf das Alter aus Ihren Stellenanzeigen streichen müssen.

AGG-Hopper: Bezeichnung ist keine Beleidigung
Es hat dem Unternehmen auch nichts genutzt, dass der Bewerber als AGG-Hopper schon mehrfach aufgefallen war. Darunter versteht man Personen, die sich ohne ernsthafte Bewerbungsabsicht bewerben, um eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen das AGG zu erhalten.

Im Prozess bezeichnete der Arbeitgeber den Kläger sogar als AGG-Hopper. Dieser empfand das als Beleidigung und forderte ein Schmerzensgeld von mindestens 30.000 €. Das machte das LAG aber nicht mit und es blieb bei der Entschädigung in Höhe von 5.000 €.

AGG und Entschädigung
Man kann den Hinweis gar nicht oft genug wiederholen: Vermeiden Sie in Stellenanzeigen grundsätzlich jeden Hinweis auf das gewünschte Alter des Bewerbers. Das gilt auch für mittelbare Hinweise wie "Wir bieten ein junges Team".