von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Im Zusammenhang mit der Vulkanasche gibt das Arbeitsrecht den Mitarbeitern insbesondere Informationspflichten auf.
Vulkanasche, Arbeitsrecht und Information
Wenn ein Mitarbeiter wegen der Probleme mit Vulkanasche nicht rechtzeitig zum Arbeitsplatz gelangen kann, muss er Sie laut Arbeitsrecht über seine Verspätung informieren. Insoweit gilt Ähnliches wie bei der Meldepflicht bei Erkrankung oder bei Erkrankung im Urlaub. Denn Sie müssen die Arbeitsorganisation auf die neue Situation einstellen können.
Vulkanasche, Arbeitsrecht und Rückreisebemühungen
Weiter können Sie erwarten, dass ein Mitarbeiter sich bemühen wird, die wegen der Vulkanasche ausfallenden Arbeitstage möglichst begrenzt zu halten. Mitarbeiter sind also laut Arbeitsrecht gehalten, sich um alternative Rückreisemöglichkeiten zu bemühen.
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