von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Wenn ein Mitarbeiter wegen der Vulkanasche seinen Rückflug nicht oder nur verspätet antreten konnte, regelt das Arbeitsrecht z. B. die Frage, welche Entgeltansprüche für die ausgefallene Arbeitszeit bestehen.
Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko, um zur Arbeit zu gelangen. Kann er wegen der Vulkanasche daher nur verspätet zurück an den Arbeitsplatz gelangen, ist dies laut Arbeitsrecht daher sein Risiko.
Vulkanasche, Arbeitsrecht und Bezahlung
In der Konsequenz führt das dazu, dass Ihre Mitarbeiter keinen Anspruch auf Bezahlung haben, wenn und soweit sie wegen der Vulkanasche nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren und an ihren Arbeitsplatz gelangen konnten.
Damit gibt es drei Lösungsmöglichkeiten, wie Sie auf die wegen Vulkanasche ausgefallenen Arbeitstage laut Arbeitsrecht reagieren können:
|
|
|
| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.