von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
So können Sie zum Beispiel, wenn ein Buchhalter Firmengelder unterschlagen hat, nicht nur eine (in der Regel sogar fristlose) verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Auch die Kosten für eine externe Prüfung, die Sie wegen Unregelmäßigkeiten in der Kasse in Auftrag gegeben haben, muss Ihr Mitarbeiter Ihnen ersetzen.
Natürlich muss der Mitarbeiter das unterschlagene oder gestohlene Geld auch verzinsen. Denn Sie hätten ja sonst das Geld anlegen können oder aber hätten keinen entsprechenden Kredit aufnehmen müssen. Die von Ihnen aufgewendeten Zinsen können Sie also gleichfalls zurück fordern.
Und auch damit kommt Ihr Mitarbeiter nicht durch
In einer Entscheidung vom 26.11.2008 hat das LAG Nürnberg festgestellt, dass der Mitarbeiter gegen den Schadensersatzanspruch nicht einwenden kann, dass Sie die Unterschlagung mitverschuldet hätten, weil ihr internes Kontrollsystem zu leicht zu "knacken" war.
Das sind die Folgen eines Diebstahls oder einer Unterschlagung
Mit diesen Konsequenzen muss ein Mitarbeiter rechnen, der Straftaten am Arbeitsplatz begeht:
Vermeiden Sie Fehler bei der verhaltensbedingten Kündigung
Auch, wenn es Ihnen schwer fällt: Selbst bei nachgewiesenen Straftaten zu Ihrem Nachteil müssen Sie alle Formalien der Kündigung einhalten. Besonders häufig passieren im Zusammenhang mit der verhaltensbedingten Kündigung diese Fehler:
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