von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Das Rundschreiben "Statusfeststellung von Erwerbstätigen" vom 13. April 2010 vereint verschiedene Informationsquellen zu diesem Thema.
Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2010 ersetzt das Rundschreiben diese bisherigen Veröffentlichungen zum Thema Statusfeststellung. Es fasst Informationen zu allen freiwilligen und verpflichtenden Aspekten der Statusfeststellung zusammen. Es ist damit die erste Anlaufstelle für Sie.
Sie sollten eine Statusfeststellung immer dann durchführen, wenn Sie Zweifel an der richtigen Einordnung als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger haben.
Obligatorische Statusfeststellung
Das Statusfeststellungsverfahren ist sogar obligatorisch, sobald Sie als Arbeitgeber oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei der Einzugsstelle die Aufnahme der Beschäftigung Ihres Ehegatten oder Lebenspartners anmelden. Das Gleiche gilt bei der Anmeldung Ihrer Kinder.
Rundschreiben zur Statusfeststellung
Weiterführende Infos:
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| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
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