von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Sonderurlaub bei Umzug: Pflichten des Mitarbeiters
Der Mitarbeiter muss Sie rechtzeitig über den Grund und die Dauer der Verhinderung, die ihm die Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar macht, informieren. Eine gesetzliche Pflicht, die Verhinderung nachzuweisen, gibt es jedoch nicht. Nach § 616 BGB begründet ein Umzug Sonderurlaub, da dem Arbeitnehmer aus einem in seiner Person liegenden Grund unverschuldet die Arbeitsleistung unzumutbar oder unmöglich ist.
Dauer des Sonderurlaubs für den Umzug
In der Regel wird
Die Dauer des Sonderurlaubs ist gesetzlich nicht geregelt, nur ein Anspruch auf eine Freistellung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ist definiert. Die Dauer ist einzelfallabhängig. Es empfiehlt sich, zu Sonderurlaubstagen im Betrieb verbindliche Regeln darzulegen.
Unverbindliche Richtwerte für die Dauer des Sonderurlaubs pro Jahr
Beschäftigungsdauer im Betrieb | Abwesenheitsdauer minimal | Abwesenheit maximal |
bis 6 Monate | 1 Tag | 3 Tage |
bis 12 Monate | 2 Tage | 1 Woche |
mehr als 12 Monate | 3 Tage | 2 Wochen |
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