von experto.de-Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Bei einem Todesfall in der Familie handelt es sich um einen sogenannten Verhinderungsgrund. Damit bekommt der Mitarbeiter bei einem Todesfall Sonderurlaub, und zwar mit Entgeltfortzahlung (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch).
Sonderurlaub bei Todesfall: Dauer ist einzelfallabhängig
Wie lange der Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie dauert, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 616 BGB besteht der Anspruch auf Freistellung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Die genaue Dauer des Sonderurlaubs ist einzelfallabhängig.
Unverbindliche Richtwerte für die Dauer des Sonderurlaubs pro Jahr
| Beschäftigungsdauer im Betrieb | Abwesenheitsdauer minimal | Abwesenheit maximal |
| bis 6 Monate | 1 Tag | 3 Tage |
| bis 12 Monate | 2 Tage | 1 Woche |
| mehr als 12 Monate | 3 Tage | 2 Wochen |
Bei Todesfall und Beerdigung eines nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder) ist mehr als ein Tag Sonderurlaub üblich und angemessen.
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Gast
01. März 2011, 11:32, im Forum Arbeitsrecht
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