von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes
Sonderurlaub bei der Geburt innerbetrieblich regeln
Damit ist die Dauer des Sonderurlaubs bei der Geburt des eigenen Kindes vom Einzelfall abhängig. Es ist empfehlenswert, die Sonderurlaubstage für Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis innerbetrieblich verbindlich zu regeln, etwa über eine Betriebsvereinbarung. Durch die dehnbare Formulierung im BGB bietet sich sonst Raum für Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten.
Unverbindliche Richtwerte für die Dauer des Sonderurlaubs pro Jahr
Beschäftigungsdauer im Betrieb | Abwesenheitsdauer minimal | Abwesenheit maximal |
bis 6 Monate | 1 Tag | 3 Tage |
bis 12 Monate | 2 Tage | 1 Woche |
mehr als 12 Monate | 3 Tage | 2 Wochen |
Weiterführende Experten-Artikel zum Sonderurlaub:
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| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
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