von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Skifahren trotz Krankschreibung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung
Bei einer Krankschreibung sollte ein Arbeitnehmer sich mit sportlichen Aktivitäten besser zurückhalten - Skifahren zum Beispiel ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Jedes Jahr drängt es Tausende zum Wintersport in die Berge. Bei einer Krankschreibung sollte auf dieses Vergnügen besser verzichtet werden. Tritt ein krankgeschriebener Arbeitnehmer trotzdem einen Skiurlaub an, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 2.3.2006, 2 AZR 53/05).
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Die Besonderheit dieses Falles war, dass der betreffende krankgeschriebene Arbeitnehmer begutachtender Arzt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen war und die Konsequenzen hätte überblicken müssen. Aus genau diesem Grunde verneinte das BAG auch, dass eine Abmahnung nötig gewesen wäre. Tipp: Auch wenn Sie einen Mitarbeiter erwischen, der während einer Krankschreibung genesungswidrig Sport betreibt, kündigen Sie nicht gleich. Eine vorherige Abmahnung ist nach Ansicht der meisten Arbeitsgerichte unverzichtbar!
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