von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Fälle von Bagatelldiebstahl in der Presse
Nach wie vor ist eine Kündigung grundsätzlich auch möglich, wenn ein Mitarbeiter nur Kleinigkeiten mitgehen lässt. Der Grund hierfür liegt in dem dadurch gestörten Vertrauensverhältnis. In die Reihe der Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht ist dieses Thema möglicherweise dadurch gekommen, dass einige Kündigungen wegen Bagatelldiebstahls für rechtswidrig erkannt wurden.
Der Grund für diese Entscheidungen war aber in der Regel, dass aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die in jedem Fall nötige Interessenabwägung zu Gunsten des gekündigten Mitarbeiters ausfiel. Zweifel daran, dass grundsätzlich auch eine Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Gegenstände möglich ist, hat kein Gericht geäußert.
Kündigung nach Bagatelldiebstahl erst nach Abmahnung?
Zu den Rechtsirrtümern im Arbeitsrecht kann die Frage der Kündigung bei Bagatelldiebstählen auch wegen politischer Diskussionen zählen. Im Frühjahr 2010 werden Gesetzesvorhaben diskutiert, wonach eine Kündigung bei einem Bagatelldiebstahl erst nach einer vorhergehenden Abmahnung möglich sein soll. Entschieden ist insoweit aber noch nichts (Stand: 9.6.2010).
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