von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Das Thema "Personalakte“ ist in der zentralen Regelung zum Thema Mitbestimmungsrechte in § 87 BetrVG nicht ausdrücklich erwähnt. Daraus aber zu schließen, der Betriebsrat habe kein Mitbestimmungsrecht in Hinblick auf die Personalakte, wäre falsch.
Zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört es nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG, in "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer“ mitzubestimmen. Dazu gehören im Zusammenhang mit der Personalakte z. B. folgende Fragen, zu denen der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung anstreben kann:
|
|
|
|
| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.