BMAS veröffentlicht neues Verzeichnis allgemeinverbindlicher Tarifverträge

Ein Tarifvertrag ist oftmals entscheidend für die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Aber nicht immer sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Mitglied der Tarifvertragsparteien. In diesen Fällen kann ein Tarifvertrag anwendbar sein, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Seit Oktober 2010 gibt es eine aktualisierte Möglichkeit für Sie, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist oder nicht. Die Regelungen eines Tarifvertrages gelten für ein Arbeitsverhältnis dann, wenn entweder:

  1. die Anwendbarkeit des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag bestimmt ist oder
  2. sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Mitglied der tarifvertragsschließenden Parteien (Gewerkschaft/Arbeitgeberverband) sind oder
  3. der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

In der Praxis besteht für Sie als Arbeitgeber oft das Problem, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist oder nicht. Auch wenn von den rund 73.000 Tarifverträgen in Deutschland nur 476 für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, ist es für Sie unbedingt nötig, entsprechende Klarheit zu haben.

Zusammenstellung allgemeinverbindlicher Tarifverträge
Das BMAS hat daher eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge erstellt. Informationen darüber, ob der fragliche Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde, finden Sie hier.

Überprüfen Sie Ihren Tarifvertrag im Einzelfall
Das BMAS weist in seiner Pressemitteilung vom 1.10.2010 weiter darauf hin, dass dieses Verzeichnis nicht alle Einzelheiten zu dem jeweiligen Tarifvertrag enthalten kann. Außerdem ändert sich der Bestand an allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ständig. Das BMAS empfiehlt daher ausdrücklich, dass Sie sich im Zweifelsfall über den jeweiligen Tarifvertrag genau informieren. Sie können sich dazu an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat IIIa8
53107 Bonn

wenden. Dazu benötigen Sie die genaue Bezeichnung des Tarifvertrages und die Angabe des fraglichen Zeitraums.