Mitarbeiterbesprechungen sind Arbeitszeit

Mitarbeiterbesprechungen sind ein mehr als sinnvolles Mittel der Personalführung. Sie dienen weiter dem internen Informationsaustausch zwischen Geschäftsführung/ Abteilungsleitung und Mitarbeitern. Gelegentlich wird die Frage gestellt, inwieweit diese Zeiten vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, ob sie also zur Arbeitszeit gehören.

Die Argumentation einiger Arbeitgeber dabei ist, dass Zeiten für Mitarbeiterbesprechungen deshalb nicht zur Arbeitszeit gehören können, weil in dieser Zeit die eigentlichen Aufgaben nicht erfüllt werden. Es wird nichts produziert oder im Büro abgearbeitet.

Diese Argumentation ist zu kurz gedacht. In dem Moment, in dem Sie als Arbeitgeber eine Mitarbeiterbesprechung ansetzen und erwarten, dass die Mitarbeiter daran teilnehmen, gehören Mitarbeiterbesprechungen zur Arbeitszeit. Würde die Mitarbeiterbesprechung nicht zur Arbeitszeit gehören, so wäre sie Bestandteil der Freizeit des Mitarbeiters.

Über diese Zeit können Sie aber nicht verfügen. Wenn die Zeit zur Arbeitszeit gehört, müssen Sie diese auch vergüten. Das ist auch nur konsequent, weil die Informationen und Anweisungen die Sie während der Mitarbeiterbesprechung geben, dazu dienen, die arbeitsvertraglichen Aufgaben zu erfüllen. Der Mitarbeiter setzt die Zeit also in Ihrem Interesse ein.

Mitarbeiterbesprechungen, Arbeitszeit und Überstunden
Mitarbeiterbesprechungen können entweder während der normalen Arbeitszeit stattfinden oder im Anschluss daran. Werden sie im Anschluss an die normale Arbeitszeit durchgeführt, so handelt es sich um Mehrarbeit. Ist für diese aufgrund des Tarifvertrages, des Arbeitsvertrages oder der betrieblichen Übung eine zusätzliche Vergütung fällig (Überstundenzuschlag), so gilt dieser Zuschlag auch für die außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführten Mitarbeiterbesprechungen.

Beachten Sie aber dabei, dass Mitarbeiter zur Leistung von Überstunden nur dann verpflichtet sind, wenn es dafür eine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Grundlage gibt oder wenn es sich um einen Notfall handelt. Ein Notfall im Zusammenhang mit Mitarbeiterbesprechungen wird sich nur in den seltensten Fällen begründen lassen. Besteht keine arbeits- oder tarifvertragliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden, müssen Sie die Mitarbeiterbesprechung während der normalen Arbeitszeiten organisieren.