Kurzarbeit: Wenn Ihr Antrag auf Kurzarbeitergeld abgelehnt wird

Als Arbeitgeber sind Sie im Falle von Kurzarbeit verpflichtet, Ihren Mitarbeitern das Kurzarbeitergeld auszuzahlen. Allerdings können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ende des Monats, für den die Kurzarbeitergeld ausgezahlt haben, bei der Agentur für Arbeit beantragen, dass man Ihnen das Kurzarbeitergeld erstattet. Was aber tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird?

Weigert sich die Agentur für Arbeit Ihnen das verauslagte Kurzarbeitergeld zu erstatten, so können Sie sich hier gegen wehren. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren.

Wenn die Erstattung von Kurzarbeitergeld verweigert wird: Legen Sie zunächst Widerspruch ein

Als erstes müssen Sie gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit Widerspruch einlegen. Versäumen Sie auf keinen Fall, die Widerspruchsfrist. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monates, nach dem Ihnen der ablehnende Bescheid bekannt gegeben wurde, bei der Agentur für Arbeit eingehen.

Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie Ihr Schreiben als Widerspruch bezeichnen solange für die Agentur für Arbeit klar wird, dass Sie sich gegen die Verweigerung der Erstattung von Kurzarbeitergeld wehren wollen. Zur Klarstellung kann der Hinweis aber sinnvoll sein. Sie könnten das Schreiben etwa wie folgt formulieren:

An die Agentur für Arbeit

Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom ….., Aktenzeichen …… form- und fristgerecht

Widerspruch

ein.

Begründung:

In der Regel dürfte es für Sie hilfreich sein, wenn Sie den Widerspruch nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt einlegen bzw. einlegen lassen.

Wichtig: Ohne rechtzeitig eingelegten Widerspruch, haben Sie keine Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes zu klagen. Nur in Ausnahmefällen kann ein zu spät eingelegter Widerspruch noch bearbeitet werden.

Agentur entscheidet erneut über Kurzarbeitergeld

Nach Ihrem Widerspruch entscheidet die Agentur für Arbeit erneut über Ihren Antrag auf Erstattung von Kurzarbeitergeld. Entweder sie „hilft Ihrem Widerspruch ab“ (gibt Ihnen also Recht) und erstattet das Kurzarbeitergeld. Oder sie erlässt einen Widerspruchsbescheid mit dem die erste Entscheidung bestätigt.

Wenn die Erstattung von Kurzarbeitergeld verweigert wird: Zweiter Schritt: Klage beim Sozialgericht

Verweigert die Agentur für Arbeit auch nach Ihrem Widerspruch die Zahlung des Kurzarbeitergeldes, so haben Sie eine weitere Möglichkeit. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides, können Sie beim zuständigen Sozialgericht Klage gegen die Agentur für Arbeit erheben und somit doch noch zur Erstattung des Kurzarbeitergeldes kommen. Gleichzeitig wird dann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sinnvollerweise beantragt, die Agentur für Arbeit zur Zahlung zu verpflichten, bis über die Klage entschieden ist. Das sollten Sie auf jeden Fall gemeinsam mit einem Rechtsanwalt machen.

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