Künstlersozialkasse: Onlinemeldungen sind jetzt möglich

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, für Sie tätige Künstler bei der Künstlersozialkasse (KSK) anzumelden und zu versichern. Das Meldeverfahren ist jetzt erleichtert worden und kann online erfolgen.

Unternehmer müssen Künstler bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern
Bereits seit vielen Jahren besteht die Verpflichtung, dass Unternehmer für sich tätige Künstler bei der KSK versichern müssen. Diese Verpflichtung war oftmals unbekannt. Seitdem die Anmeldung zur Künstlersozialkasse von der Deutschen Rentenversicherung Bund mit geprüft wird, werden aber in zunehmendem Maße Nachforderungen gestellt.

Die Probleme resultierten zum Teil daraus, dass wegen der Verwendung des Begriffs "Künstler" bei der Künstlersozialkasse für viele Unternehmer unklar war, für wen Beiträge abzuführen sind. Zu den Künstlern im Sinne der Künstlersozialkasse gehören zum Beispiel auch freiberuflich tätige Grafiker, die Ihr Logo oder den Internetauftritt Ihres Unternehmens entwerfen. Auch Fotografen, die Fotos für die Verwendung in Ihrem Firmenflyer anfertigen, können in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sein.

Weitere Informationen zu der Künstlersozialkasse, den dort zu versichernden Personen und dem einzuhaltenden Verfahren finden Sie im Internet.

Seit Kurzem gibt es auch die Möglichkeit, dass Sie die Meldungen zur Künstlersozialkasse entweder vollständig oder teilweise online erledigen können. Informationen dazu finden Sie unter hier.