Verrat von Geschäftsgeheimnissen rechtfertigt fristlose Kündigung

Hat Ihr Arbeitnehmer Firmeninterna verraten, sind Sie nicht nur in der ärgerlichen Situation, dass Ihr Konkurrent nun genau Bescheid weiß. Sie müssen sich auch fragen, was Sie mit dem "Verräter" machen. Dazu folgender Fall: Eine Assistentin versorgte ihren früheren Vorgesetzten, der zur Konkurrenz übergelaufen war, mit Informationen (Projektlisten und Angebotspreisen) aus der alten Firma weiter. Als das bekannt wurde, flog sie.
Das LAG Berlin bestätigte in der Folge die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Denn der vorsätzliche Verrat von Geschäftsgeheimnissen an ein Konkurrenzunternehmen sei ein wichtiger Kündigungsgrund (10.07.2003, 16 Sa 545/03). Ein Arbeitsverhältnis bestehe nicht nur aus einem Austausch von Arbeit und Geld. Es umfasse auch eine Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Auch sei hier keine Abmahnung nötig gewesen. Der Assistentin hätte klar sein müssen, dass ihr Arbeitgeber einen so schwer wiegenden Verstoß auf keinen Fall hinnehmen würde.
 
Fazit: Fällt Ihnen Ihr Mitarbeiter so wie dargestellt in den Rücken, können Sie ihm sofort kündigen. Die Abmahnung können Sie sich dann schenken. Es ist Ihnen unzumutbar, länger mit jemandem zu arbeiten, der Ihr Vertrauen derart missbraucht hat.
Das LAG Berlin bestätigte in der Folge die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Denn der vorsätzliche Verrat von Geschäftsgeheimnissen an ein Konkurrenzunternehmen sei ein wichtiger Kündigungsgrund (10. 7. 2003, 16 Sa 545/03). Ein Arbeitsverhältnis bestehe nicht nur aus einem Austausch von Arbeit und Geld. Es umfasse auch eine Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Auch sei hier keine Abmahnung nötig gewesen. Der Assistentin hätte klar sein müssen, dass ihr Arbeitgeber einen so schwer wiegenden Verstoß auf keinen Fall hinnehmen würde.
Fazit:
Fällt Ihnen Ihr Mitarbeiter so wie dargestellt in den Rücken, können Sie ihm sofort kündigen. Die Abmahnung können Sie sich dann schenken. Es ist Ihnen unzumutbar, länger mit jemandem zu arbeiten, der Ihr Vertrauen derart missbraucht hat.

Hat Ihr Arbeitnehmer Firmeninterna verraten, sind Sie nicht nur in der ärgerlichen Situation, dass Ihr Konkurrent nun genau Bescheid weiß. Sie müssen sich auch fragen, was Sie mit dem „Verräter“ machen. Dazu folgender Fall: Eine Assistentin versorgte ihren früheren Vorgesetzten, der zur Konkurrenz übergelaufen war, mit Informationen (Projektlisten und Angebotspreisen) aus der alten Firma weiter. Als das bekannt wurde, flog sie.