von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Kündigung
Zu viele private E-Mails während der Dienstzeit
Im verhandelten Fall hatte ein langjähriger Mitarbeiter trotz einer Dienstanweisung, welche das Unterbrechen der Arbeitszeit für private Dinge untersagt, "ausschweifend“ private E-Mails verschickt und gelesen. So erreichten den Beschäftigten laut Arbeitgeber bis zu 183 Nachrichten am Tag. Daraus lasse sich der Schluss ziehen, dass er für seine eigentliche Arbeit keine Zeit mehr gehabt habe und kündigte ihm daraufhin. Der Arbeitnehmer klagte vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung und verlor.
Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die private Nutzung des Internets, z. B. für private E-Mails, die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen darf.
Im vorliegenden Fall habe die Beschäftigung des Arbeitnehmers mit der Pflege seiner privaten Kontakte mittels E-Mails phasenweise einen zeitlichen Umfang angenommen, der ihm keinen Raum mehr für die Erledigung seiner Dienstaufgaben gelassen habe.
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