Betriebsstilllegung: Auch den Betriebsräten kann ordentlich gekündigt werden

Der Sonderkündigungsschutz von Betriebsräten hat seine Grenzen. Eine Ausnahme gilt beispielsweise dann, wenn es um Fälle der Betriebsstilllegung und Betriebsteilstilllegung geht. Bei einer Betriebsstilllegung können Sie als Arbeitgeber auch Betriebsratsmitgliedern ordentlich kündigen.

Kündigung bei Betriebsstilllegung: Ein Urteil aus Baden-Württemberg
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass bei einer Betriebsstilllegung auch Betriebsräten gekündigt werden kann.

Im konkreten Fall war ein Mitarbeiter als Abteilungsleiter bei dem Arbeitgeber beschäftigt und zugleich Mitglied des Betriebsrates. Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten musste der Arbeitgeber das Insolvenzverfahren einleiten. Schließlich wurde beschlossen, den Betrieb stillzulegen und allen Mitarbeitern ordentlich zu kündigen. Auch das Betriebsratsmitglied erhielt eine Kündigung und erhob daraufhin Kündigungsschutzklage.

Das LAG entschied sich aber zu Gunsten des Arbeitgebers und gab ihm Recht. Nach Ansicht der Richter war die Kündigung rechtmäßig. Im Fall einer Betriebsstilllegung darf auch einem Betriebsratsmitglied ordentlich gekündigt werden.

LAG Baden-Württemberg,
Urteil vom 20.05.2005, Aktenzeichen: 4 Sa 52/04

Praxis-Tipp bei einer Betriebsstilllegung
Trotz der Kündigungsmöglichkeit für Betriebsratsmitglieder müssen Sie zunächst mildere Mittel prüfen.

Ist beispielsweise in einem anderen Betrieb Ihres Unternehmens ein Arbeitsplatz frei, müssen Sie diesen den Betriebsratsmitgliedern zunächst anbieten beziehungsweise eine Versetzung vornehmen.