von testanja, veröffentlicht in Kündigung
Hierbei werden jedoch immer wieder kostspielige Fehler begangen. Die Freistellung eines Mitarbeiters hat folgende Vorteile:
Diese Möglichkeiten der Freistellung haben Sie
Ein Arbeitnehmer hat während des Bestehens seines Arbeitsverhältnisses einen Beschäftigungsanspruch. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer Sie auf Beschäftigung sogar verklagen kann. Eine Freistellung ist daher nicht unproblematisch. Von den Arbeitsgerichten werden folgende Möglichkeiten akzeptiert:
Uneingeschränkte Klausel zur Freistellung ist unwirksam
Akzeptiert ein Arbeitnehmer seine Freistellung nicht, so müssen Sie im Streitfall vor Gericht darlegen und beweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Freistellung haben. Viele Arbeitgeber haben sich zur Erleichterung die Berechtignung zur Freistellung vorbehalten.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. ist eine Klausel zur Freistellung in einem vorformulierten Arbeitsvertrag jedoch unwirksam, wenn sie keinen sachlichen Grund für die Freistellung vorsieht. Uneingeschränkte Freistellungsklauseln umgehen nach dieser Entscheidung den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers und sind nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr.1 BGB unwirksam.
ArbG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2003, Az: 2 Ga 251/03
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