von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Kündigung
Falscher Kündigungsgrund vor Gericht
Falscher Kündigungsgrund macht Arbeitsverhältnis unzumutbar
Die Mitarbeiterin bekam die Abfindung zugesprochen. Der Arbeitgeber hatte ihr mit dem falschen Kündigungsgrund zu Unrecht Verantwortungslosigkeit unterstellt, was insbesondere in einem Pflegeberuf einen schwerwiegenden Vorwurf darstellt. Das Gericht war der Auffassung, dass der Arbeitgeber auch zukünftig bei auftretenden Problemen ähnlich überzogen reagieren könne, so dass es der Mitarbeiterin nicht zumutbar wäre, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2009, Az. 2 Sa 105/09).
Auch bei einem falschem Kündigungsgrund gilt: Als Abfindung setzen Gerichte in der Regel einen Betrag von einem halben bis einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr fest. Es sind maximal 12 Bruttomonatsgeälter bzw. 15 Bruttomonatsgehälter bei Mitarbeitern über 50 Jahre mit mehr als 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Bei über 55-Jährigen mit mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sind es maximal 18 Bruttomonatsgehälter (§ 10 KSchG).
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