Bonuspunkte: Kündigung bei Missbrauch nicht immer möglich

Bonuspunktesysteme zur Kundenbindung sind in vielen Branchen üblich. Egal, ob es sich um "Meilen", Bonuspunkte oder andere Systeme handelt, der Missbrauch solcher Systeme durch Arbeitnehmer kommt gelegentlich vor. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber in einem solchen Fall ist aber nicht immer automatisch möglich.

Das ergibt sich jedenfalls aus einer Entscheidung des Hessischen LAG vom 4.8.2010 (Az.:2 Sa 422/10). In dem Fall ging es um ein Bonuspunktesystem an einer Tankstelle. Ein Mitarbeiter erhielt wegen Missbrauch dieses Systems eine Kündigung. Gegen diese wehrte er sich vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht mit Erfolg. 

Bonuspunktesystem von Mitarbeiter angewendet
Der seit rund zwei Jahren in der Tankstelle beschäftigte Mitarbeiter machte folgenden Fehler: Der Betrieb nahm an einem Bonuspunktesystem teil. Kunden konnten entsprechend ihrem Einkauf Bonuspunkte auf einer Kundenkarte sammeln. Es war ausdrücklich möglich, diese Bonuspunkte auch auf andere Personen zu übertragen. Der Mitarbeiter schrieb nicht genutzte Bonuspunkte von Kunden der Kundenkarte eines Kollegen gut. Daraufhin erhielt er ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung.

Im Verfahren vor den Arbeitsgerichten gab es Streit darüber, ob der Mitarbeiter über die Konsequenzen eines solchen Missbrauchs des Bonuspunktesystems vorher informiert war. Er bestritt dies. Der Arbeitgeber konnte aber diese Belehrung nicht nachweisen. Daher ging das Arbeitsgerichts und auch das Landesarbeitsgericht davon aus, dass die Kündigung unwirksam war. Insbesondere weil die Bonuspunkte ausdrücklich auf andere Personen übertragbar waren, musste der Mitarbeiter nicht unbedingt damit rechnen, dass sein Verhalten zur Kündigung führen würde.

Darauf sollten Sie bei einem Bonuspunktesystem achten
Wenn in Ihrem Unternehmen ein Bonuspunktesystem besteht, sollten Sie die Mitarbeiter ausdrücklich und nachweislich über die einzuhaltenden Regeln informieren. Weisen Sie dabei auch darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Kündigung führen kann. Im Idealfall lassen Sie sich diese Belehrung von dem Mitarbeiter unterschreiben und nehmen das Dokument zur Personalakte.

Denn schließlich wollen Sie mit dem Bonuspunktesystem zur Kundenbindung beitragen. Nur das rechtfertigt den in der Regel mit dem Bonuspunktesystem verbundenen finanziellen Aufwand bei Ihnen. Es wird Ihnen schließlich in der Regel nicht darum gehen, Ihren Mitarbeitern zusätzliche Vorteile zu gewähren.