Beendigung von Arbeitsverhältnissen – hart aber fair

Wenn nichts mehr geht, wird der Personaler gerufen, um die Trennung von einem Mitarbeiter herbeizuführen. Nicht nur rechtlich, auch menschlich eine anspruchsvolle Aufgabe, denn das Arbeitsverhältnis ist für den Mitarbeiter existenzbedeutend.

Die Chemie stimmt einfach nicht mehr oder der Mitarbeiter leistet nicht das, was man sich von ihm versprochen hat. Der Auftrag an die Personalabteilung, eine Trennung herbeizuführen, sollte das letzte aller möglichen Mittel sein. Hat man alle Versuche, ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis zu etablieren unternommen, und sieht die Trennung als letzte, aber notwendige Möglichkeit, gilt es, unter Beachtung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften fair, aber dennoch konsequent zu agieren.

Stellt man Monate
nach der Einstellung fest, dass Unternehmen und Mitarbeiter nicht
zueinander passen, ist schon im Auswahlprozess offensichtlich einiges
schief gelaufen. Der Fehler lag also schon bei der Einstellung.

Kündigungen unterbleiben aus Eitelkeit
Trennungen werden in
vielen Fällen deshalb nicht herbeigeführt, weil der für die
Einstellungsentscheidung Verantwortliche eingestehen müsste, sich bei
der Auswahl "vergriffen" zu haben. Dies trifft besonders zu, wenn
relativ kurz nach der Einstellung die Defizite offenbar werden.

Überwachen Sie den Probezeitablauf
Leider passiert es immer wieder, dass Führungskräften kurz nach Ende der vereinbarten Probezeit einfällt, sich von einem Mitarbeiter trennen zu wollen. Deshalb sollte die Personalabteilung Probezeitabläufe überwachen und rechtzeitig mit den Führungskräften Kontakt aufnehmen.

Trennungswunsch der Führungskraft kritisch hinterfragen
Tritt eine Führungskraft an den Personaler mit dem Wunsch heran, eine Trennung herbeizuführen, sollte der Personaler zunächst versuchen, die wahren Gründe für diesen Wunsch herauszufinden. Liegt es tatsächlich an dem betreffenden Mitarbeiter oder hat eher die Führungskraft ein Problem? Ist der neue Mitarbeiter vielleicht zu kompetent und droht, die Führungskraft in den Schatten zu stellen, handelt es sich um einen Fall von Diskriminierung oder gar Mobbing?

Es ist Aufgabe des Personalers, hier eine neutrale Sicht im Unternehmensinteresse, aber unabhängig von Einzelpersonen wahrzunehmen und entsprechend zu agieren.

Trennung ist ultima ratio
Bevor eine Trennung angestrebt wird, sollte jedoch immer wieder geprüft werden, ob tatsächlich alle Möglichkeiten ausgelotet wurden, das Arbeitsverhältnis doch noch zu einem gegenseitigen Erfolg zu führen. Vielleicht bedarf es nur einer Versetzung, einer Zusatzqualifizierung, einer Ermahnung oder eines klärenden Gespräches mit dem Betroffenen und der Führungskraft. Das Arbeitsverhältnis ist für Mitarbeiter von existenzieller Bedeutung. Dies wird zu Recht durch den besonderen Schutz unterstrichen, den es arbeitsrechtlich genießt.