von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Kündigung
Krankheitsbedingte Kündigung ist keine Diskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AAG) ist erst wenige Wochen alt schon gibt es dazu das erste passende Urteil. Eine Arbeitnehmerin in Spanien war sieben Monate arbeitsunfähig krank. Ihr Arbeitgeber schickte Ihr eine krankheitsbedingte Kündigung. Die Frau klagte daraufhin gegen ihre Entlassung. Wer krank ist, der sei in gewisser Weise auch behindert. Das Gericht entschied jedoch, dass die krankheitsbedingte Kündigung rechtens war.
Krank = behindert?
Die Frau argumentierte, dass wer krank ist, auch in gewisser Weise behindert sei. Deshalb könne sie auch in den Schutzbereich der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien fallen: denn dort heißt es, dass behinderte Menschen nicht diskriminiert werden dürfen. Das spanische Gericht legte den Fall daraufhin dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Klärung vor.
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Das Urteil des EuGH
Die Europarichter entschieden arbeitgeberfreundlich: In der Antidiskriminierungsrichtlinie habe der Gesetzgeber bewusst nicht das Wort "Krankheit", sondern die Vokabel "Behinderung" gewählt. Und behindert ist ein Arbeitgeber nicht schon dann, wenn er länger krank ist.
EuGH,
11. Juli 2006,
Az.: C-13/05
Krankheitsbedingte Kündigung - Auswirkungen für Sie
Kündigen Sie einem Mitarbeiter krankheitsbedingt, können Sie grundsätzlich nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Konflikt kommen.
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