von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Kritik am Chef ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund
Kritisiert ein Arbeitnehmer Chef oder Vorgesetzte, stellt das nicht zwingend einen Kündigungsgrund dar. Auch dann nicht, wenn die Kritik deutlich ausfällt und z. B. in einem offenen Brief erhoben wird. Entscheidend ist in einem solchen Fall eine Einzelfallabwägung (LAG Rheinland-Pfalz, 25.8.2006, 8 Sa 245/06).
Fallbeispiel: Internetbeitrag mit Kritik ist kein Kündigungsgrund
Die Kritik eines Arbeitnehmers, der seinem Arbeitgeber in Infoblättern und Internetbeiträgen Ausbeutung und "Jagd auf Kranke" vorwirft, stellt keinen Kündigungsgrund dar (LAG Baden-Württemberg; Urteil vom 10.02.2010, Az.: 2 Sa 59/09).
Abwertende Beleidigung ist Kündigungsgrund
Zum Kündigungsgrund kann Kritik dann werden, wenn sie vor anderen geäußert wird und abwertend gemeint ist. Es muss also eine persönlich abwertende Beleidigung in der Kritik liegen. Das LAG Köln hat einen solche Beleidigung z.B. in der mehrmals vor Zeugen gemachten Äußerung: "Als Chef sind Sie ein Ass, als Mensch ein Arschloch" gesehen (LAG Köln, 18.4.2006, 9 Sa 1623/05).
|
|
|
|
| Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Praxishandbuch Personal | Arbeitsrecht Premium |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.