von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Dort hatte ein Arbeitgeber den Firmenwagen eines Mitarbeiters unmittelbar nach Beginn der Freistellungsphase, die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dauern sollte, zurückgefordert. Der Arbeitnehmer kam dieser Aufforderung auch nach. Er erhob jedoch Schadensersatzklage, weil er das Fahrzeug bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses auch privat hätte nutzen können und wollen..
Der Arbeitnehmer hatte mit seinem Vorstoß aber keinen Erfolg: Wenn keine konkrete Arbeitsleistung mehr erfüllt wird, dürfe der Arbeitgeber einen Firmenwagen zurückverlangen. Die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis formal noch weiter besteht und eine private Nutzung des Wagens im Grunde erlaubt ist, begründe noch keinen Anspruch auf das Firmenfahrzeug.
Das bedeutet für Sie: Firmenfahrzeuge von Mitarbeitern in der Freistellungsphase der Altersteilzeit können Sie getrost zurückverlangen
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