von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Arbeitsrecht
In welchem Umfang der Betriebsrat bei der Telearbeit mitbestimmen kann
Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht in Paderborn beschäftigt (1 BV 5/98): Was den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage betrifft, hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Gleiches gilt für die Frage, wie die Zeiterfassung zu regeln ist.
Folgende Tatbestände sind hingegen nicht mitbestimmungspflichtig:
die Lage und der zeitliche Anteil der Telearbeit an der Gesamtarbeitszeit Ihrer Telearbeiter. Gleiches gilt für die Frage,wie die Erreichbarkeit der Telearbeiter außerhalb der Tätigkeit im Betrieb zu regeln ist.
die Frage, ob und in welcher Höhe Sie die Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt von Telearbeitsplätzen übernehmen.
13 Gratis-PDF-Reporte Kostenlose Praxistipps von über 100 Experten zu aktuellen Themen!
Auch der Ausschluss unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrollen muss nicht extra festgehalten werden. Hier gelten für die Telearbeit Ihre betrieblichen Regelungen.
Beschäftigen Sie Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen und besteht hier eine Betriebsvereinbarung, brauchen Sie keine Sonderregelung für Telearbeiter zu treffen.
42241
Noch mehr aktuelle Urteile zum Thema Telearbeit lesen Sie im monatlich erscheinenden Informationsdienst » "Arbeitsrecht für Arbeitgeber". Jetzt 30 Tage gratis testen!
Aufgrund der unvorhersehbaren und laufenden Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können weder experto.de noch die in diesem Bereich tätigen Experten eine Haftung für die juristische Richtigkeit und Aktualität der von ihnen gelieferten Inhalte übernehmen. Artikel aus dem rechtlichen Bereich dienen nur allgemeinen Informationszwecken und der allgemeinen Erläuterung von Rechtsfragen. Sie ersetzen in keinem Fall die einzelfallbezogene Rechtsdienstleistung durch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und anderen Gesetzen dazu befugte Personen oder Stellen.