von Heiko Klages, veröffentlicht in Arbeitsrecht
Betriebsrat entscheidet weitgehend selbst
Nach einer Entscheidung des LAG Nürnberg vom 24.08.2009 zum Az 5 TaBV 32/06 entscheidet der Betriebsrat weitgehend selbst darüber, ob der Arbeitgeber ihm einen PC zur Verfügung stellen muss.
Abwägung zwischen Interesse der Belegschaft und Anschaffungskosten
Dabei muss der Betriebsrat nach Auffassung des LAG Nürnberg selbst beurteilen, ob er den PC zur sachgerechten Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Der Betriebsrat muss bei der Entscheidung zwischen dem Interesse der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes und den Anschaffungskosten für den Arbeitgeber abwägen.
Betriebsrat und PC: Auf diese Faustformel kommt es an
Ob der PC für den Betriebsrat tatsächlich erforderlich ist, entscheiden im Einzelfall letztendlich die Arbeitsgerichte. Dabei gibt es eine Faustformel: Wenn Sie als Arbeitgeber im Zusammenhang mit Ihren Aufgaben aus dem Betriebsverfassungsrecht einen PC einsetzen, besteht in aller Regel ein Anspruch des Betriebsrates auf einen PC. Damit wird in den meisten Unternehmen der Betriebsrat einen Anspruch auf einen PC haben und ggfs. gerichtlich durchsetzen können.
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