Handy am Arbeitsplatz: Verbot ist möglich

Dürfen Sie Ihr Handy am Arbeitsplatz benutzen? Das Handy gehört für viele Deutsche inzwischen zum unverzichtbaren Begleiter. Dass Sie es am Arbeitsplatz benutzen dürfen, ist nicht ganz so selbstverständlich, wie viele meinen.

Haben Sie das schon einmal erlebt? Sie sind mit einem Mitarbeiter in einer Besprechung und plötzlich klingelt sein Handy. Die Erreichbarkeit über Handy am Arbeitsplatz ist für viele Leute selbstverständlich. Als Arbeitgeber fangen bei Ihnen unter Umständen jetzt Überlegungen an, wie viele Minuten Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen insgesamt pro Jahr privat per Handy telefonieren und was Sie das kostet.

Dann gibt es eine gute Nachricht für Sie: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass Sie als Arbeitgeber die private Nutzung des Handys am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verbieten dürfen. Nach Auffassung der Richter bedarf es auch keiner Zustimmung des Betriebsrates, um dieses Verbot durchzusetzen. (Az.: 6 TaBV 33/09).

Handy am Arbeitsplatz: Weder aktiv noch passiv
Die Richter haben weiter entschieden, dass das zulässige Verbot der Nutzung des Handys am Arbeitsplatz sowohl das aktive Telefonieren des Mitarbeiters betrifft, als auch das bloße "Rangehen", wenn er angerufen wird.

In dem entschiedenen Fall war es so, dass der Arbeitgeber zunächst die Nutzung des Handys am Arbeitsplatz zugelassen hat. Später wollte er sie allerdings verbieten. Die Richter hatten damit kein Problem. Sie stellten fest, dass die Nutzung des Handys während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken selbstverständlich nicht erlaubt sei.

Klare Regelungen für die Nutzung des Handys am Arbeitsplatz
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie eine klare Regelung treffen. Je nach Betrieb und Betriebsklima wird es unter Umständen zunächst ausreichen, die Mitarbeiter zu aufzufordern, private Gespräche auf das Nötigste zu begrenzen. Dabei sollten Sie darauf hinweisen, dass grundsätzlich die Nutzung des Handys am Arbeitsplatz nicht möglich ist.

Vergessen Sie auch nicht den Hinweis, dass Sie dies freiwillig zulassen. Führt dies nicht zu einer für Sie akzeptierbaren Privatnutzung des Handys am Arbeitsplatz, sollten Sie ein klares Verbot aussprechen. Und nach dieser Entscheidung können Sie das auch tun.